Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche und ergänzende Informationen der IT Consulting Totzauer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen
Version 1.0 · Stand: 23. Juli 2026

Wichtiger Geltungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist IT Consulting Totzauer, Inhaber Matthias Totzauer, Hans-Peter-Doll-Ring 20, 95632 Wunsiedel. Diese AGB gelten für Beratungs-, Unterstützungs-, Vorbereitungs- und Begleitleistungen insbesondere in den Bereichen Cybersecurity, Informationssicherheit, NIS2, KRITIS, ISMS, IT-/OT-Security, Cyber Resilience, Business Continuity und Interim- beziehungsweise Fractional-CISO-Unterstützung.

Die AGB werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und der Auftraggeber in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann. Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot und eine Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärung, eine Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Zeitraum, Einsatzort, Vergütung und Ergebnisse ist die jeweilige Leistungsbeschreibung.

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als geschuldet vereinbart ist, werden Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Präsentationen, Analysen, Konzepte, Maßnahmenlisten, Readiness Assessments, GAP-Analysen und Empfehlungen bilden den zum Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand ab. Eine Garantie für vollständige Sicherheit, Mangelfreiheit fremder Systeme, das Ausbleiben von Sicherheitsvorfällen, die Erteilung einer Zertifizierung oder das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder regulatorischen Ergebnisses wird nicht übernommen.

3. Fachliche und rechtliche Leistungsgrenzen

IT Consulting Totzauer erbringt fachliche Beratung, Readiness Assessments, GAP-Analysen, Auditvorbereitung, Auditbegleitung sowie die strukturierte Vorbereitung von Entscheidungen und Maßnahmen. Nicht angeboten werden unabhängige Audits, Zertifizierungsentscheidungen, hoheitliche Prüfungen, verbindliche Konformitätsfeststellungen, Rechts- oder Steuerberatung.

Lead-Auditor-Qualifikationen dienen als fachlicher Qualifikationsnachweis. Sie begründen weder die Stellung einer unabhängigen Prüfstelle noch die Befugnis, Zertifikate oder rechtsverbindliche Bewertungen zu erteilen. Rechtlich erhebliche Einzelfragen sind durch entsprechend qualifizierte Rechtsberater des Auftraggebers zu prüfen.

4. Selbständige Leistungserbringung und Zusammenarbeit

Die Leistungen werden als selbständige, eigenverantwortliche Tätigkeit erbracht. Die Abstimmung von Zielen, Prioritäten, Terminen, Schnittstellen sowie Sicherheits- und Zugangsanforderungen dient der vertragsgerechten Zusammenarbeit. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers oder die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht beabsichtigt. Zwingende tatsächliche und gesetzliche Einordnungen bleiben unberührt.

Operative Änderungen an Systemen, Freigaben, Risikoakzeptanzen, rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen für den Auftraggeber erfolgen nur aufgrund einer ausdrücklich dokumentierten Beauftragung und Berechtigung. Die abschließende unternehmerische Entscheidung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit. Er weist auf besondere Geheimhaltungs-, Compliance-, Sicherheits-, Exportkontroll- oder Betriebsanforderungen hin und sorgt für erforderliche Freigaben.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, verschieben vereinbarte Termine angemessen und können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Änderungen des Auftrags

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine abgestimmt. Bis zu einer Einigung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Sicherheitskritische Hinweise dürfen unabhängig davon unverzüglich mitgeteilt werden.

7. Einsatz Dritter

IT Consulting Totzauer darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Dritte einsetzen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers, vereinbarte Vertraulichkeit und datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt bleiben. Soweit der konkrete Auftrag Zugriff auf besonders schützenswerte Informationen oder Systeme umfasst, wird der Einsatz Dritter vorher abgestimmt.

8. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungsmodell und gegebenenfalls vereinbarte Mindestabnahmen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Vorab abgestimmte Reise- und Nebenkosten werden zusätzlich gegen Nachweis oder nach vereinbarter Pauschale berechnet.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Elektronische Rechnungen dürfen an die vom Auftraggeber benannte Geschäftsadresse übermittelt werden.

9. Termine, höhere Gewalt und Leistungsstörungen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle kritischer Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Störungen bei Telekommunikations- oder Cloud-Diensten sowie vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern betroffene Fristen angemessen. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

10. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe innerhalb der Unternehmensgruppe und an beauftragte Prüfer, Rechtsberater oder Umsetzungspartner ist zulässig, soweit sie dem Vertragszweck dient und Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Vorhandene Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, allgemeines Know-how und unabhängig vom Auftrag entwickelte Bestandteile verbleiben bei IT Consulting Totzauer. Rechte an Software, Standards, Marken und sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für den Vertragszweck. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt, allgemein zugänglich, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, wird die andere Partei vorab informiert.

12. Datenschutz und Informationssicherheit

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit IT Consulting Totzauer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Weisungen verantwortlich.

Zugänge und Berechtigungen werden auf den erforderlichen Umfang begrenzt. Sicherheitsvorfälle oder ein Verlust bereitgestellter Zugangsmittel werden der jeweils anderen Partei unverzüglich gemeldet. Nach Vertragsende sind projektbezogene Zugänge zu entziehen; vertrauliche Unterlagen werden nach Vereinbarung zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

13. Haftung

IT Consulting Totzauer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Bei Datenverlust umfasst der vorhersehbare Schaden grundsätzlich den angemessenen Aufwand zur Wiederherstellung aus ordnungsgemäß erstellten und überprüften Sicherungen. Mitverschulden und unterlassene Schadensminderung des Auftraggebers werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

14. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen und vereinbarte Auslagen sind zu vergüten.

Bei Vertragsende wirken die Parteien an einer geordneten Übergabe mit. Zusätzliche Übergabe- oder Dokumentationsleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung vergütet.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von IT Consulting Totzauer Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis zur Verwendung: Die auf dieser Website veröffentlichte Fassung wird nicht allein durch ihren Abruf Vertragsbestandteil. Im Angebot oder in der Auftragsbestätigung muss auf die bei Vertragsschluss geltende Fassung hingewiesen werden.